Amtsgericht im Jahr 2000 Das Foto zeigt das Amtsgericht Warstein im Jahr 2000, als die moderne Eingangsschleuse noch nicht vorhanden war.

 

Eine „moderne“ Gerichtsbarkeit als Vorläufer des Amtsgerichts nahm ihren Anfang, als 1850 unter preußischem Einfluss in Warstein eine Gerichtskommission mit einem Richter eingerichtet wurde. Das „moderne“ Element war, dass durch die preußische Verfassung vom 31.01.1850 als elementare inhaltliche Neuordnung die Trennung von Justiz und Verwaltung vollzogen und bestimmt wurde: „Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch unabhängige, keiner anderen Autorität als der des Gesetzes unterworfene Gerichte ausgeübt.“ Die Gerichtskommission hatte ihren Sitz im alten Rathaus. 

Vorausgegangen war eine Zeit des unstrukturierten Nebeneinanders verschiedener Gerichtsbarkeiten, die in Abhängigkeit von der geistlichen oder staatlichen Obrigkeit standen. So wurde zum Beispiel  gegen Ende des 13. Jahrhunderts mit Erhebung des Gemeinwesens Warstein zur Stadt ein Magistratsgericht als niedere Gerichtsbarkeit eingerichtet. Dessen Entscheidungen konnten, aus heutiger Sicht überraschend, vor dem Ratsgericht Rüthen als Appellationsgericht angefochten werden. 

Die Geburtsstunde des Warsteiner Amtsgerichts schlug, als gemäß Verordnung vom 26.07.1878 mit Wirkung vom 01.10.1879 die Gerichtskommission zum Königlichen Amtsgericht umgestaltet wurde. Die Zuständigkeit umfasste den damaligen Amtsbezirk Warstein, Sitz blieb das alte Rathaus. Der 1879 geschlossene Mietvertrag bestand mit einigen Ergänzungen bis 1964! Von 1919 bis 1936 führte das Gericht den Namen Preußisches Amtsgericht, seit 1936 Amtsgericht. 

1921 wurde der Bezirk um die Gemeinde Suttrop erweitert und bekam durch die „Provinzialheilanstalt“, die heutige LWL-Klinik,  einen neuen Aufgabenschwerpunkt. Unter anderem durch einen verbesserten Rechtsschutz für psychisch Kranke im Jahr 1956 nahmen die Geschäfte des Amtsgerichts Warstein deutlich zu. Deshalb und wegen eines allgemeinen Zuwachses der Rechtsfälle wurden ab 1960 Neubaupläne verfolgt und bis 1965 am jetzigen Sitz umgesetzt. Der Neubau war ausreichend dimensioniert, um die Erweiterung des Bezirks im Zusammenhang mit der Auflösung des Amtsgerichts Rüthen mit ca. 11.000 Gerichtseingessenen im Jahr 1969 zu verkraften. Lange Zeit war unsicher gewesen, ob Rüthen dem Bezirk Warstein oder Lippstadt angeschlossen wird. 

Der Warsteiner Bezirk umfasste heute die Städte Rüthen und Warstein und hat ca. 40.000 Gerichtseingessene.Nähere Informationen zur (Vor-) Geschichte des Amtsgerichts Warstein können Sie finden in der von Direktor des Amtsgerichts Warstein a. D. Hellermann gefertigten Abhandlung „Rechtspflege in Warstein“, die Festschrift „700 Jahre Stadt Warstein“ veröffentlicht ist.