Schiedspersonen für Rüthen

Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schlüter, GünterHubertusstraße 9
59602 Rüthen-Drewer
Tel.-Nr.: 02925 3469
Mobil: 0170 2013325
Rüthen
1.Vertretung:
Benteler, Rolf
Zur Schneidemühle
59602 Rüthen-Oestereiden
Mobil: 0170 7616516
Weitere anerkannte Gütestellen für Rüthen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Rüthen
Hochstraße 14, 59602 Rüthen
Tel.-Nr.: 02952 818-0 , Telefax: 02952 818-170
E-Mail: post@ruethen.de

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Weitere Informationen

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