Schiedspersonen für Rüthen
Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Schlüter, Günter | Hubertusstraße 9 59602 Rüthen-Drewer Tel.-Nr.: 02925 3469 Mobil: 0170 2013325 | Rüthen |
| 1.Vertretung: Benteler, Rolf | Zur Schneidemühle 59602 Rüthen-Oestereiden Mobil: 0170 7616516 |
Stadt Rüthen
Hochstraße 14, 59602 Rüthen
Tel.-Nr.: 02952 818-0 , Telefax: 02952 818-170
E-Mail: post@ruethen.de
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Weitere Informationen
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